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  • 08.07.2021 | Es kommt! Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz – LkSG

    Was bedeutet das für Ihr Unternehmen und sein Lieferantenmanagement, Risikomanagement, bzw. dem Compliance-Management-System?


    Was ist zu tun und bis wann?


    Am 11. Juni 2021 wurde im Bundestag der „Gesetzentwurf der Bundesregierung über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz – LkSG)“ beschlossen. 


    Durch dieses Gesetz werden Unternehmen für die Zustände bei ihren weltweiten Zulieferern in die Pflicht genommen. 


    Welche Pflichten kommen auf die Unternehmen zu?

    Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz beschert Unternehmen umfangreiche Pflichten zum Schutz der Menschenrechte und der Umwelt in der Lieferkette. Entlang der gesamten Lieferketten müssen die international geltenden Standards zum Arbeits- und Gesundheitsschutz sowie zur Einhaltung der Menschenrechte nachgekommen werden. Ziel ist es, dass alle beteiligten Menschen unter akzeptablen, anerkannten ethischen und wirtschaftlichen Standards an einem Produkt an der Wertschöpfung partizipieren können.


    Welche Unternehmen werden in die Pflicht genommen und ab wann?

    Bei international tätigen Unternehmen mit einer Personalstärke im Inland von 3.000 (ab 1. Januar 2023) bzw. 1.000 Arbeitnehmern (ab 1. Januar 2024) greift das Gesetz. Alle Unternehmen - unabhängig von der Rechtsform - mit Hauptverwaltung, Hauptniederlassung, Verwaltungssitz oder satzungsmäßigen Sitz im Inland sind betroffen. Auch Unternehmen ungeachtet ihrer Rechtsform sind in die Pflicht genommen, die eine Zweigniederlassung gemäß § 13d des Handelsgesetzbuchs in Deutschland haben, sofern das Unternehmen mindestens 3.000 Arbeitnehmer im Inland beschäftigt.

    Innerhalb von verbundenen Unternehmen gemäß § 15 des Aktiengesetzes sind die im Inland beschäftigten Arbeitnehmer sämtlicher Konzern-angehöriger Gesellschaften bei der Berechnung der Arbeitnehmerzahl der Obergesellschaft zu berücksichtigen.


    Wie wirkt sich das Lieferkettengesetz auf Ihr Unternehmen aus?

    Die Verantwortung für Zuliefererbetriebe erstreckt sich auf die direkten Lieferanten, eine Haftung ist allerdings auch für mittelbare Zulieferer denkbar. Vollumfängliche Sorgfaltspflichten wurden den Unternehmen lediglich auf den eigenen Geschäftsbereich und die direkten Partner eines Vertrages über die Lieferung von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen auferlegt (§ 2 Abs. 7,8 i.V.m. § 7 Abs.1 LkSG).

    Sollte Ihr Unternehmen in Kenntnis von Verstößen im Hinblick auf mittelbare Zulieferer, d.h. tiefere Glieder der Lieferkette erlangen, greift auch hier das Gesetzt. So wird eine abgestufte Unternehmensverantwortung nach dem Grad der Einflussmöglichkeit eingeführt.

    Im Lieferantenmanagement muss

    Das Lieferkettengesetz begründet eine Bemühenspflicht, aber keine Erfolgspflicht.

    Damit verlangt der Gesetzgeber von den Unternehmen keine Garantie, dass Menschenrechtsverstöße in jedem Fall verhindert werden. Aber es müssen Nachweise erbracht werden, das, alles dafür getan wurde, um menschenrechtsbezogene Risiken in der Lieferkette zu verhindern.


    Der Umfang der Bemühungsplicht ist eine Frage des Einzelfalls und wird anhand folgender Kriterien festgelegt:

    • Art und Umfang der Geschäftstätigkeit des Unternehmens,

    • dem Einflussvermögen des Unternehmens auf den unmittelbaren Verursacher der Verletzung einer geschützten Rechtsposition oder einer umweltbezogenen Pflicht,

    • der Schwere der Verletzung, der Umkehrbarkeit der Verletzung, der Wahrscheinlichkeit des Verletzungseintritts einer geschützten Rechtsposition oder einer umweltbezogenen Pflicht,

    • die Art des Verursachungsbeitrages zu dem Risiko.


    Geschützte Rechtspositionen

    Das Lieferkettengesetz die Menschenrechte. Diese umfassen, neben einem Schwerpunkt im Arbeitsschutz, auch zwischenstaatliche Übereinkommen zu bürgerlichen und politischen Rechten.


    Ein Fokus des Gesetzgebers liegt auf menschenwürdige Arbeitsbedingungen. Hier sind einige mögliche Verstöße gegen das LkSG u.a. genannt:

    • Kinderarbeit,

    • Zwangsarbeit und Sklaverei,

    • die Missachtung der Koalitionsfreiheit,

    • die Missachtung der nach dem Recht des Beschäftigungsortes geltenden Pflichten des Arbeitsschutzes, wenn hierdurch die Gefahr von Unfällen bei der Arbeit oder arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren entstehen,

    • das Vorenthalten eines angemessenen Lohns, oder

    • die Herbeiführung einer schädlichen Bodenveränderung, Gewässerverunreinigung, Luftverunreinigung, Lärmemission oder übermäßigen Wasserverbrauchs.


    Sorgfaltspflichten der Unternehmen

    Die Achtung der Menschenrechte soll durch die Umsetzung bestimmter Sorgfaltspflichten zum Schutz der vorbezeichneten Rechtspositionen gewährleistet werden. Der Gesetzgeber verlangt dabei eine umfassende Risikoanalyse sowie aufeinander aufbauende und miteinander verknüpfte Präventions- und Abhilfemaßnahmen, namentlich:

    • die Einrichtung eines Risikomanagementsystems (§ 4 Absatz 1 LkSG),

    • die Festlegung einer betriebsinternen Zuständigkeit für den Menschenrechtsschutz (§ 4 Absatz 3 LkSG),

    • die Durchführung regelmäßiger Risikoanalysen (§ 5 LkSG),

    • die Verabschiedung einer Grundsatzerklärung (§ 6 Abs. 2 LkSG),

    • die Verankerung von Präventionsmaßnahmen im eigenen Geschäftsbereich (§ 6 Absatz 1 und 3 LkSG) und gegenüber unmittelbaren Zulieferern (§ 6 Absatz 4 LkSG),

    • das Ergreifen von Abhilfemaßnahmen bei Verletzung einer geschützten Rechtsposition (§ 7 Abs. 1 bis Absatz 3 LkSG),

    • das Einrichten eines Beschwerdeverfahrens (§ 8 LkSG) zur Mitteilung von Menschenrechtsverstößen,

    • die Umsetzung von Sorgfaltspflichten in Bezug auf Risiken bei mittelbaren Zulieferern (§ 9 LkSG) und

    • die Dokumentation (§ 10 Absatz 1 LkSG) und Berichterstattung (§ 10 Absatz 2 LkSG) im Hinblick auf die Erfüllung der Sorgfaltspflichten.

    Wirksam sollen dabei solche Maßnahmen sein, die es ermöglichen, menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken zu erkennen und zu minimieren sowie Verletzungen menschenrechtsbezogener oder umweltbezogener Pflichten zu verhindern, zu beenden oder deren Ausmaß zu minimieren, wenn das Unternehmen diese Risiken oder Verletzungen innerhalb der Lieferkette verursacht oder dazu beigetragen hat.


    Gleichsam sollen betroffene Unternehmen bei der Errichtung und Umsetzung ihres Risikomanagementsystems die Interessen sowohl der eigenen, als auch der Beschäftigten innerhalb der Lieferkette angemessen berücksichtigen (§ 4 Abs. 4 LkSG). Mit dieser Ergänzung des Gesetzesentwurfs in der verabschiedeten Fassung hat der Gesetzgeber augenscheinlich auf die Kritik reagiert, die Nachteile für deutsche Unternehmen im internationalen Wettbewerb und den Abbruch von Handelsbeziehungen befürchtet


    Auswirkung auf die Compliance

    Unternehmen müssen weitreichende Organisations-, Prüfungs-, Handlungs- sowie Dokumentations- und Berichtspflichten umsetzen.

     

    Die Frage, ob ein Unternehmen den Sorgfaltspflichten nachgekommen ist, entscheidet sich im Rahmen einer individuellen Risikobetrachtung und macht die Einbeziehung verschiedener Faktoren notwendig. Typische Kriterien bei der Bewertung sind hierbei neben der Branche die tatsächlichen und ordnungspolitischen Rahmenbedingungen des Produktionsortes (bspw. Kinderarbeit in Drittweltländern, Arbeitssicherheit in der Textilproduktion).

      

    Da die Menschenrechtslage dynamisch ist, sind die Maßnahmen, insbesondere die Risikoanalyse, in regelmäßigen Abständen, mindestens aber jährlich zu prüfen. Ferner können Veränderungen in der Geschäftstätigkeit und im Geschäftsumfeld Anlass für eine Überprüfung sein.

      

    Dabei gilt, je stärker die Einflussmöglichkeit des Unternehmens und je größer die Risikogeneigtheit der Geschäftstätigkeit (d.h. die typischerweise zu erwartende Schwere der Verletzung der geschützten Rechtsposition) sind, desto größer ist der Maßstab, der an die Sorgfaltspflichten anzulegen ist.

      

    Haftung der Unternehmen

    Eine zusätzliche zivilrechtliche Haftung wird durch das Lieferkettengesetz nicht eingeführt, Verstöße sind aber bußgeldbewährt. Als Neuerung wird deutschen Gewerkschaften und Nichtregierungsorganisationen erlaubt, die Interessen der Beschäftigten ausländischer Unternehmen gegenüber deutschen Auftraggebern im Rahmen von Gerichtsprozessen in Deutschland zu vertreten.  


    Wie wirkt sich eine verspätete oder lückenhafte Umsetzung des Lieferkettengesetzes für Unternehmen aus?

    Zur Kontrolle und Durchsetzung des Gesetzes wird eine Kontrollstelle beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle etabliert. Bei Nichtumsetzung der Sorgfaltspflichten besteht die Gefahr der Einleitung von Ordnungswidrigkeitsverfahren. Gerade aufgrund des mit den vielfältigen Reporting-Pflichten auch stark formalisierten Verfahrens ist anzunehmen, dass eine verspätete oder lückenhafte Umsetzung Bußgeldverfahren nach sich ziehen werden.

       

    Der Bußgeldrahmen ist wie folgt:

    • Geldbuße bis zu 800.000 Euro (§ 24 Abs. 1),

    • bei Unternehmen mit mehr als 400 Millionen Euro Jahresumsatz bis zu zwei Prozent des weltweiten Umsatzes als Strafe (§ 24 Abs. 3),

    • bis zu drei Jahre Ausschluss von öffentlichen Aufträgen, wenn eine Geldbuße von mindestens 175.000 Euro auferlegt wurde (§ 22).


    Wann ist es ratsam sich auf das Lieferkettengesetz vorzubereiten?

    Komplexe Wertschöpfungsketten in der Praxis und ein wenig konturierter Maßstab für unternehmerische Sorgfaltspflichten in der Lieferkette schaffen ein hohes Haftungsrisiko.

     

    Vor diesem Hintergrund sind Unternehmen angehalten, sich bereits jetzt sorgfältig vorzubereiten und alle Eventualitäten zu Berücksichtigen. Ansatzpunkte in der Praxis sind:

    • das Erstellen einer Übersicht über die eigenen Lieferanten/Herkunfts- und Produktionsländer,

    • eine Risikobewertung auf Grundlage der jeweiligen Länder- und Branchenrisiken,

    • die Kommunikation mit und Informationsweitergabe an Lieferanten bezüglich zukünftiger (verschärfter) Anforderungen und Nachweispflichten,

    • das Anpassung von Verträgen insb. Verpflichtungen zur Einhaltung von Beschäftigungsstandards/Produktionsbedingungen/Zusicherung von Herkunft, oder

    • die Restrukturierung von Lieferketten.


    Folgen dem deutschen Lieferkettengesetz weitere europäische Gesetzgebungen?

    Dem deutschen Lieferkettengesetz werden weitere Regelungen folgen. Der europäische Gesetzgeber hat sich bereits für ein deutlich strengeres Lieferkettengesetz ausgesprochen. Dabei geht der Gesetzesvorschlag der Europäischen Kommission über das deutsche Lieferkettengesetz hinaus und sieht u.a. auch eine zivilrechtliche Haftung vor. Ziel ist eine Anwendung ab dem Jahr 2024.


    Sie haben Fragen, benötigen Unterstützung beim Aufbau oder bei der Umsetzung des Lieferkettensorfgaltspflichtengesetzt im Lieferantenmanagement, Risikomanagement, bzw. im Compliance-Management-System? 


    Sprechen Sie uns an! 


    Wir helfen Ihnen gerne weiter.


    Unsere Experten stehen Ihnen jederzeit zur Verfügung!


  • 16.06.2021 | DIN EN ISO 9001:2015 | Abschnitt 4: Kontext der Organisation | 4.3 Anwendungsbereich des QMS

    Heute informieren wir Sie über:


    Abschnitt 4: Kontext der Organisation | 4.3:  Anwendungsbereich des QMS


    Schrittfolge der Festlegung des Anwendungsbereichs des QM-Systems


    Schritt 1:

    Der Anwendungsbereich des QM-Systems ist durch die Ermittlung und Abgrenzung der folgenden Aspekte zu bestimmen:

    • Der Kontext mit den externen und internen Themen (4.1).

    • Die relevanten interessierten Parteien und deren Anforderungen (4.2).

    • Die Produkte und Dienstleistungen der Organisation.


    Schritt 2:

    Nun ist zu überprüfen, ob alle Anforderungen der Norm innerhalb des festgelegten Anwendungsbereichs angewendet werden können. Ist dies der Fall, dann muss die Organisation diese anwenden!


    Schritt 3:

    Dieser Schritt ist nur erforderlich, falls eine oder mehrere Anforderungen nicht angewendet werden können. In diesem Fall muss die Organisation den Beschluss fassen, dass eine Anforderung nicht gilt und muss dies schlüssig begründen. Falls eine Anforderung der Norm nicht angewendet werden kann, darf dies die Fähigkeit der Organisation, konforme Produkte oder Dienstleistungen zu erzeugen, nicht beeinträchtigen!

    Die begründete Beschlussfassung, dass eine Anforderung nicht gilt, ist nicht auf einen bestimmten Normabschnitt begrenzt!


    Haben Sie Fragen?


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  • 03.03.2021 | DIN EN ISO 9001:2015 | Abschnitt 4: Kontext der Organisation | 4.2 Interessierte Parteien

    Heute informieren wir Sie über:


    Abschnitt 4: Kontext der Organisation  |  4.2 Interessierte Parteien


    Verstehen der Erfordernisse und Erwartungen interessierter Parteien


    Die Organisation muss diejenigen interessierten Parteien bestimmen, die für das QMS relevant sind und muss die Anforderungen der als relevant erkannten interessierten Parteien  bestimmen.


    Informationen hierüber sind zu überwachen und zu überprüfen.


    Zur Ermittlung der Anforderungen interessierter Parteien ist es erforderlich die im Vorfeld herausgearbeiteten internen und externen Themen zu betrachten und die interessierten Parteien zu bestimmen, die damit verknüpft sind.


    Beispiele für interessierte Parteien lt. DIN EN ISO 9001: Kunden, Eigentümer, Personen in einer Organisation, externe Anbieter, Bankiers, Regulierungsbehörden, Gewerkschaften, Partner oder die Gesellschaft, die Wettbewerber oder opponierende Interessengruppen.


    Diese Personen oder Organisationen können Entscheidung oder Tätigkeit der Organisation beeinflussen, davon beeinflusst sein oder können sich davon beeinflusst fühlen. Von dieser Erkenntnis lassen sich Anforderungen dieser interessierten Parteien ableiten.


    Achtung: Inwieweit deren Anforderungen relevant sind, entscheidet das Unternehmen selbst. Hat die Organisation jedoch festgelegt, dass eine Anforderung wichtig ist, müssen im Qualitätsmanagementsystem Vorkehrungen zu deren Erfüllung getroffen werden.


    Haben Sie Fragen?


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  • 18.01.2021 | DIN EN ISO 9001:2015 | Abschnitt 4: Kontext der Organisation | 4.1 Verstehen des Kontextes

    Heute informieren wir Sie über:


    Abschnitt 4: Kontext der Organisation  |  4.1 Verstehen des Kontextes


    Verstehen der Organisation und ihres Kontextes


    Die Organisation muss die für ihren Zweck bzw. ihre Tätigkeit und ihre strategische Ausrichtung qualitätsrelevanten externen und internen Einflussfaktoren bestimmen und Informationen überwachen und überprüfen.


    Ermittlung kontextrelevanter Themen: Die Organisation kann und muss über die Relevanz selbst entscheiden. Es gibt in der Norm selbst keine konkretisierte Anforderung spezielle Themen, als relevant einzustufen, wenn die Organisation diese als nicht relevant befunden hat. Ist es jedoch eindeutig belegbar, dass sich externe und interne Themen des Kontextes auf die o.g. Fähigkeit der Organisation auswirken, sind diese als relevant zu beurteilen.


    Die Norm greift mit dieser Anforderung die veränderten Rahmenbedingungen unserer hoch-technologischen, vernetzten und globalen Wirtschaft auf, die sich zunehmend rascher und unvorhersehbarer verändern. 


    Explizit für das Thema Qualitätsmanagement liegt der Fokus auf der Beantwortung der Frage: Wie verändern sich die Rahmenbedingungen, in denen meine Kunden unser Produkt nutzen bzw. unsere Dienstleistung erbracht wird? Nur nach Beantwortung dieser Fragen ist die Grundlage für die zukunftssichere Gestaltung des Qualitätsmanagementsystems gegeben. Ändern sich die Rahmenbedingungen - also der Kontext - muss sich auch die Organisation entsprechend verändern und daran anpassen.


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  • 07.12.2020 | Struktur und Abschnitte der DIN EN ISO 9001:2015

    Heute informieren wir Sie über:


    die Struktur und Abschnitte der DIN EN ISO 9001:2015


    Mit der Veröffentlichung im September 2015 hat die DIN EN ISO 9001 eine neue Struktur erhalten. Zukünftig hat die DIN EN ISO 9001 die „High Level Structure“ (HLS) mit allen Managementsystem-Normen der ISO  gemeinsam. Diese wurde im Annex SL der ISO-Direktive Teil 1 für alle zukünftigen Normen als verbindlich festgelegt. 


    Das ist die Struktur und die Abschnitte der DIN EN ISO 9001:2015:


    1.              Anwendungsbereich

    2.              Normative Verweisungen

    3.              Begriffe

    4.              Kontext der Organisation 

    4.1           Verstehen des Kontextes

    4.2           Interessierte Parteien

    4.3           Anwendungsbereich des QMS

    4.4           QMS und seine Prozesse

    5.              Führung

    5.1           Führung und Verpflichtung

    5.2           Politik

    5.3           Rollen, Befugnis, Verantwortung

    6.              Planung

    6.1           Risiken und Chancen

    6.2           Qualitätsziele und Planung

    6.3           Planung von Änderungen

    7.              Unterstützung

    7.1           Ressourcen

    7.2           Kompetenz

    7.3           Bewusstsein

    7.4           Kommunikation

    7.5           Dokumentierte Information

    8.              Betrieb

    8.1           Planung und Steuerung

    8.2           Anforderungen an Produkte | DL

    8.3           Entwicklung Produkte | DL

    8.4           Externe Prozesse, Produkte | DL

    8.5           Produktion und DL-Erbringung

    8.6           Freigabe von Produkten | DL

    8.7           Nichtkonforme Ergebnisse

    9.              Bewertung der Leistung

    9.1           Überwachung ... Bewertung

    9.2           Internes Audit

    9.3           Managementbewertung

    10.            Verbesserung

    10.1         Allgemeines

    10.2         Korrekturmaßnahmen

    10.3         Fortlaufende Verbesserung


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  • 29.10.2020 | Triman-Logo in Frankreich: Erfüllen Sie die gesetzliche Vorgaben für Produkt-Kennzeichnungspflichten und technische Dokumentation ab 2021 für Elektrogeräte

    Das französische Triman-Logo bedeutet, dass ein Produkt recycelbar ist, getrennt gesammelt wird und einer erweiterten Herstellerverantwortung unterliegt. Ab 2021 gilt es auch für Elektrogeräte. Zudem ist dann das Anbringen des Triman-Logos auf dem Produkt oder auf dessen Verpackung verpflichtend.


    Was galt bisher für das Triman-Logo?

    Bislang war die Kennzeichnung mit dem Triman-Logo nur für Produkte wie Möbel, Textilien und Schuhe verpflichtend – ganz gleich, ob elektrisch oder nicht. Für elektrische Geräte gemäß WEEE entfiel die Kennzeichnungspflicht mit dem Triman-Logo, da hier ersatzweise die „durchgestrichene Mülltonne“ verpflichtend war.

    Nichteinhaltungen hinsichtlich dieser einheitlichen Kennzeichnungsverpflichtungen wurden mit Geldbußen bis 100.000,00 EUR und einer Freiheitsstrafe von bis zu 2 Jahren geahndet.


    Wie fallen die Änderungen ab 2021 für das Triman-Logo aus?

    Am 1. Januar 2021 treten die Änderungen für das Triman-Logo in Kraft. Dann ist es auch für alle Elektrogeräte verpflichtend. Zudem reicht es ab 2021 nicht mehr aus, das Triman-Logo auf der eigenen Website zu platzieren. Dies war bislang gerade für Online-Händler eine praktische Option, wenn sie nicht gleichzeitig der Hersteller des jeweiligen Produkts waren und das Triman-Logo nicht einfach selbst anbringen konnten.

    Ab 2021 besteht also diese Möglichkeit nicht mehr. Nach der Änderung muss das Triman-Logo in jedem Falle auf dem eigentlichen Produkt oder auf dessen Verpackung angebracht werden. Konkrete Informationen über künftige Sanktionen bei Nicht-Einhaltung der veränderten Bestimmungen für das Triman-Logo liegen aktuell noch nicht vor. Diese sind aber sehr wahrscheinlich. Allerdings haben die Behörden noch etwas Zeit, um die entsprechenden Gesetzesentwürfe auszuarbeiten und zu verabschieden.


    Was bleibt beim Triman-Logo auch 2021 gleich?

    Nach wie vor muss das Triman-Logo in Verbindung mit einer Recyclinganleitung oder Sortieranleitung aufgedruckt werden. Für die begleitende Sortieranleitung gibt es weiter keine genauen Vorgaben – es muss jedoch gewährleistet sein, dass sie nicht fehlerhaft oder für das Verständnis des Verbrauchers störend ist. 

    Auch an der Gestaltung des Triman-Logos ändert sich nichts. Es muss mindestens 0,6 cm breit sein und darf nicht von anderen visuellen Elementen überlagert oder kleiner als daneben aufgedruckte Zeichen sein. Ein farblicher Aufdruck des Triman-Logos ist weiterhin nicht gestattet.


    Wann muss ich also das Triman-Logo bzw. -Piktogramm verwenden?

    Auf Produkte die in den Bereich der „erweiterten Herstellerverantwortung“ (EHV) fallen. Wir geben gerne Auskunft und beraten Sie dazu.


    Was bedeutet das französische Triman-Logo? Welche Änderungen treten 2021 in Kraft? Und was müssen Händler von Elektrogeräten jetzt tun?

    Warum ist die Anwendung des Triman-Logos für Deutschland wichtig?

    Der französische E-Commerce boomt und wird somit auch für deutsche Online-Händler immer attraktiver. Dadurch steigt die Relevanz des Triman-Logos entsprechend. Denn wer ein Produkt nach Frankreich exportiert, für welches das Logo verpflichtend ist, muss die entsprechenden Pflichten beachten. Wenn Sie beispielsweise einen Online-Shop betreiben, Elektrogeräte verkaufen und bereits nach Frankreich versenden beziehungsweise dies in Betracht ziehen, dann ist der Jahreswechsel 2020/21 ein entscheidendes Datum für Sie.


    Sie haben Fragen, benötigen Unterstützung bei der Umsetzung in der technischen Dokumentation? Sprechen Sie uns an! 

    Wir helfen Ihnen gern weiter.


    Quelle: DR Deutsche Recycling Service GmbH | www.deutsche-recycling.de

  • 24.09.2020 | DIN EN ISO 9001:2015 - Kennen Sie den Anwendungsbereich?

    Heute informieren wir Sie über:


    den Anwendungsbereich der DIN EN ISO 9001:2015


    Die DIN EN ISO 9001:2015 ist für alle Organisationen|Unternehmen anwendbar, die

    • ihre Fähigkeiten darlegen müssen, um konforme Produkte und Dienstleistungen bereitstellen zu können,
    • danach streben, die Kundenzufriedenheit durch Anwendung des Qualitätsmanagementsystems zu erhöhen.

    Alle Anforderungen der DIN EN ISO 9001:2015 sind auf jede Art von Organisation|Unternehmen zutreffend, unabhängig von Art und Größe oder der Art der bereitgestellten Produkte und Dienstleistungen.


    Die Einführung eines Qualitätsmanagementsystems ist eine strategische Entscheidung, welche die Gesamtleistung einer Organisation|Unternehmen verbessern soll sowie die stetige Verbesserung unterstützt.


    Haben Sie Fragen?


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  • 20.07.2020 | Nutzen Sie Fördermittel für Ihr Unternehmen - es lohnt sich!

    SAR Solution GmbH & Co. KG ist als Berater (Berater-ID 184847) beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) registriert und anerkannt. Die Akkreditierung als Berater durch die BAFA ist Voraussetzung für Förderungen und Bezuschussungen.


    Die BAFA fördert die Weiterentwicklung unternehmerischen Know-hows. 


    Wie z.B.:

    • Einführung QM-System nach DIN EN ISO 9001:2015

    • Weiterentwicklung des bestehenden QM-System

    • Einführung von Management-Software

    • Weitere auf Anfrage


    Seit dem 01.04.2020 bis einschließlich 31.12.2020 beträgt der Zuschuss für Beratungsleistungen 1.500 EUR bis zu max. 4.000 EUR. Diese Förderung kann auch in mehreren Projekten ausgeschöpft werden. Aufgrund der Corona-Krise ist ein Informationsgespräch vor Ort nicht zwingend erforderlich. Das volle Kontingent kann auch über mehrere Projekte verteilt werden. Hierbei unterstützen wir Sie vom Antrag bis zur Auszahlung des Förderbetrages vollumfänglich.


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